Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2007

Geschäftszahl

2005/03/0140

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall ist eine Beförderung gefährlicher Güter in Österreich verfahrensgegenständlich. Ein Vertrauen darauf, dass eine nach deutschem Recht allenfalls wirksame Übertragung verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlichkeit auch für Handlungen gilt, welche in Österreich gesetzt werden, ist nach Paragraph 5, Absatz 2, VStG nicht geschützt.