Verwaltungsgerichtshof
14.07.2006
2005/02/0175
GRS wie 90/18/0186 E 14. Dezember 1990 RS 5
Der Umstand, daß in einem Bescheid über mehrere Verwaltungsübertretungen entschieden wird, bedeutet nicht, daß ein teilweiser Erfolg eines Rechtsmittels im Fall einer von mehreren Übertretungen zu einer Anwendung des Paragraph 65, VStG auch in jenen Fällen führen muß, in welchen der Berufung hinsichtlich einer weiteren Verwaltungsübertretung keine Folge gegeben wird (Hinweis E 5.11.1980, 3096/80, VwSlg 10284 A/1980, E 23.10.1986, 86/02/0111).