Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.2005

Geschäftszahl

2005/02/0098

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0467/66 E 20. September 1968 VwSlg 7406 A/1968 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bestimmungen des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4 und 5 VwGG lassen es für den Bfr nicht zu, sich hinsichtlich der Beschwerdepunkte und der Beschwerdegründe ausschließlich auf Anträge und Ausführungen im Verwaltungsverfahren zu berufen.