Verwaltungsgerichtshof
26.09.2006
2004/21/0057
Ausführungen dazu, dass die Bescheidbegründung der belBeh den Anforderungen des Paragraph 60, AVG, wonach in der Begründung die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen sind, nicht gerecht wird. Vorallem wurden die Begründungsteile, insbesondere die Sachverhaltsfeststellungen und die rechtliche Beurteilung, nicht deutlich getrennt, sondern ständig vermischt. Dazu kommt, dass die belBeh auch die einzelnen bei der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes maßgeblichen Fragen (Tatbestandsverwirklichung nach Paragraph 36, Absatz 2, FrG 1997, Gefährdungsprognose nach Paragraph 36, Absatz eins, FrG 1997, Beurteilung nach Paragraph 37, Absatz eins, FrG 1997, Interessenabwägung nach Paragraph 37, Absatz 2, FrG 1997 und Begründung der Dauer gemäß Paragraph 39, FrG 1997) nicht systematisch, sondern ebenfalls teilweise miteinander vermengend, an den verschiedensten Stellen der 14-seitigen engzeiligen Begründung zum Teil mehrfach wiederholend behandelt hat, sodass es einer aufwendigen Analyse bedarf, um die Überlegungen der belBeh überhaupt erkennen zu können.