Verwaltungsgerichtshof
07.09.2004
2004/18/0184
GRS wie 90/10/0062 E 26. September 1990 RS 4
Die Erfüllung der einem Rechtsanwalt gegenüber einer Angestellten obliegenden Überwachungspflicht hins der Berechnung von Rechtsmittelfristen und deren richtigen Eintragung im Terminkalender durch eine Angestellte ist als nicht ausreichend anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nur " stichprobenartige Überprüfungen " durchführt (Hinweis E 14.10.1981, 81/13/0126).