Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2004

Geschäftszahl

2004/17/0131

Rechtssatz

Die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung für ein durch zwei Straßen aufgeschlossenes Gebäude verwirklicht einen einheitlichen Abgabentatbestand (und nicht deren zwei) (Hinweis E 18. September 2002, 2000/17/0208).