Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2004

Geschäftszahl

2004/17/0131

Rechtssatz

Es steht der Verwirklichung des Abgabentatbestandes des Paragraph 19, Absatz 3, Oö. BauO 1994 nicht entgegen, wenn Baumaßnahmen neben dem Zweck der erstmaligen Herstellung eines dem Paragraph 20, Absatz 5, erster Satz Oö. BauO 1994 entsprechenden Ausbauzustandes auch der Sanierung von durch Kanalbauarbeiten entstandenen Schäden sowie von Frostschäden gedient haben mögen (Hinweis E 27. Oktober 1997, 97/17/0256).