Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2005

Geschäftszahl

2004/16/0276

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/16/0194 E 19. Dezember 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Nachlass von Abgabenschuldigkeiten kommt dann nicht in Frage, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass die Gewährung des Nachlasses keinen Sanierungseffekt hätte (Hinweis E 4. Oktober 1995, 93/15/0131).