Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2005

Geschäftszahl

2004/16/0238

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/17/0165 E 27. November 2000 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Partei, die entgegen der allgemein zu erwartenden prozessualen Vorsicht eine fristgebundene Eingabe nicht "eingeschrieben" zur Post gibt, sondern lediglich in den Postkasten wirft, nimmt das Risiko auf sich, den von ihr geforderten Gegenbeweis in Hinsicht auf die Rechtzeitigkeit der Postaufgabe nicht erbringen zu können (Hinweis E 13. Februar 1997, 94/09/0300).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2004/16/0244 E 28. April 2005