Verwaltungsgerichtshof
29.07.2004
2004/16/0058
Das Verschulden einer/eines Kanzleiangestellten des Rechtsanwaltes ist der Partei nicht zurechenbar; entscheidend ist ausschließlich, ob den Rechtsanwalt ein Verschulden trifft. Daher schließt auch ein weisungswidriges Verhalten von Kanzleiangestellten eine Wiedereinsetzung nicht aus, wenn nicht den Rechtsanwalt selbst ein eigenes relevantes Verschulden trifft vergleiche die bei Mayer, B-VG3, auf Seite 778 wiedergegebene Judikatur).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2004/16/0059
2004/16/0099
2004/16/0100