Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.2004

Geschäftszahl

2004/16/0058

Rechtssatz

Das Verschulden einer/eines Kanzleiangestellten des Rechtsanwaltes ist der Partei nicht zurechenbar; entscheidend ist ausschließlich, ob den Rechtsanwalt ein Verschulden trifft. Daher schließt auch ein weisungswidriges Verhalten von Kanzleiangestellten eine Wiedereinsetzung nicht aus, wenn nicht den Rechtsanwalt selbst ein eigenes relevantes Verschulden trifft vergleiche die bei Mayer, B-VG3, auf Seite 778 wiedergegebene Judikatur).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2004/16/0059

2004/16/0099

2004/16/0100