Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2009

Geschäftszahl

2004/15/0144

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/13/0190 E 13. September 2006 RS 4

Stammrechtssatz

Es ist Aufgabe des Abgabepflichtigen, im Ausland lebende Geschäftspartner oder sonstige Personen, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen (Hinweis E 29. Mai 2001, 96/14/0069).