Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.2007

Geschäftszahl

2004/15/0091

Rechtssatz

Von einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des Artikel 4, der RL 77/388/EWG kann nicht gesprochen werden, wenn es sich um eine "gelegentlich ausgeübte Tätigkeit" handelt vergleiche das Urteil des EuGH vom 26. September 1996, C-230/94).