Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.2006

Geschäftszahl

2004/15/0030

Rechtssatz

Die Unentgeltlichkeit der Benützung der Apparate steht der Anwendung des Paragraph 6, Absatz 4, VGSG nicht entgegen, weil die Entgeltlichkeit keine Voraussetzung für das Vorliegen der Steuerpflicht darstellt (Hinweis E 22. März 1999, 94/17/0432).