Verwaltungsgerichtshof
20.04.2006
2004/15/0030
Die Unentgeltlichkeit der Benützung der Apparate steht der Anwendung des Paragraph 6, Absatz 4, VGSG nicht entgegen, weil die Entgeltlichkeit keine Voraussetzung für das Vorliegen der Steuerpflicht darstellt (Hinweis E 22. März 1999, 94/17/0432).