Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2005

Geschäftszahl

2004/14/0108

Rechtssatz

Ein im wieder aufgenommenen Verfahren ergangener Sachbescheid kann nicht erfolgreich mit der Begründung angefochten werden, der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid sei rechtswidrig (Hinweis E 30. Oktober 2001, 98/14/0014).