Verwaltungsgerichtshof
17.05.2006
2004/14/0080
Laufende Erhaltungsarbeiten können dazu geeignet sein, die Nutzungsdauer des betroffenen Wirtschaftsgutes zu verlängern. Dieser Umstand allein führt nicht dazu, die anfallenden Aufwendungen als Herstellungsaufwendungen einzustufen.