Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.2007

Geschäftszahl

2004/13/0108

Rechtssatz

Ein "Machthaber" ist als Vorteilsempfänger im Sinne des Paragraph 8, Absatz 2, KStG nicht ausreichend vergleiche das hg. Erkenntnis vom 7. Juli 2004, 99/13/0215 und 0216).