Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2007

Geschäftszahl

2004/13/0091

Rechtssatz

Die Tauglichkeit der Wertermittlung nach dem Ertragswert für vermietete Gebäude hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrmals zum Ausdruck gebracht (Hinweis E 5. Oktober 1988, 87/13/0075; E 20. Juli 1999, 98/13/0109, 0158, VwSlg 7428 F/1999; E 10. August 2005, 2002/13/0132). An dieser Beurteilung änderte sich auch dann nichts, wenn das vermietete Objekt der äußeren Erscheinung nach den Charakter eines Ein- oder Zweifamilienhauses aufweisen sollte.