Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.2004

Geschäftszahl

2004/13/0080

Rechtssatz

Dass die behördlichen Schritte zum Beweisthema tatsächlich etwas beizutragen vermögen, ist für ihre Unterbrechungswirkung nicht erforderlich, weil eine solche auch nicht notwendige Verwaltungsakte entfalten (Hinweis auf Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar2, Paragraph 209, Tz 7, und die dort wiedergegebene Judikatur).