Verwaltungsgerichtshof
07.07.2004
2004/13/0080
Dass die behördlichen Schritte zum Beweisthema tatsächlich etwas beizutragen vermögen, ist für ihre Unterbrechungswirkung nicht erforderlich, weil eine solche auch nicht notwendige Verwaltungsakte entfalten (Hinweis auf Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar2, Paragraph 209, Tz 7, und die dort wiedergegebene Judikatur).