Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.2004

Geschäftszahl

2004/13/0080

Rechtssatz

Ob der Abgabenbehörde die Möglichkeit eingeräumt gewesen wäre, Vorgangsweisen einzuschlagen, mit denen die Abgabenfestsetzung wesentlich früher möglich gewesen wäre, ist rechtlich bedeutungslos (Hinweis E 12. August 1994, 94/14/0055).