Verwaltungsgerichtshof
19.09.2007
2004/13/0050
GRS wie 99/13/0254 E 28. November 2001 RS 1
Die Zuführung von Mitteln an die Gesellschaft durch den Gesellschafter ist grundsätzlich als Einlage anzusehen, die beim Gesellschafter als eine Form der Verwendung seines Einkommens zunächst steuerneutral ist und im Falle der Zugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung zu einem Betriebsvermögen im Wert dieser Beteiligung aktiviert ausgewiesen werden muss. Die Leistungen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft sind daher als zusätzliche Anschaffungskosten der Beteiligung zu behandeln (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228).