Verwaltungsgerichtshof
24.06.2005
2004/12/0061
Zur Beantwortung der Frage, ob die Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, Absatz 2, Oö. GehG dem Grunde nach zusteht, ist auf die Durchschnittsbelastung eines Beamten gleicher dienst- und besoldungsrechtlicher Stellung abzustellen.