Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2004

Geschäftszahl

2004/11/0161

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/11/0273 E 23. Oktober 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Ausführungen dazu, dass mit Paragraph 28, Absatz 3, Arbeitszeitgesetz der Behörde Ermittlungen darüber erspart bleiben sollen, welche konkrete Fahrtstrecke - nur durch EU-Länder oder nach Drittländern oder durch Drittländer - im Ausland gewählt wurde.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2004/11/0168 E 27. Jänner 2005