Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.2005

Geschäftszahl

2004/11/0118

Rechtssatz

Die Aberkennung des Rechts, vom Führerschein Gebrauch zu machen, ist jedenfalls dann auszusprechen, wenn die Voraussetzungen für eine Entziehung der Lenkberechtigung vorliegen (Hinweis E 13. August 2003, 2002/11/0023).