Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2005

Geschäftszahl

2004/11/0111

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/11/0118 E 27. Jänner 2005 RS 1

Stammrechtssatz

Die Aberkennung des Rechts, vom Führerschein Gebrauch zu machen, ist jedenfalls dann auszusprechen, wenn die Voraussetzungen für eine Entziehung der Lenkberechtigung vorliegen (Hinweis E 13. August 2003, 2002/11/0023).