Verwaltungsgerichtshof
28.06.2005
2004/11/0028
Zu einem fortgesetzten Delikt können nur einzelne Verstöße gegen eine bestimmte Rechtsvorschrift zusammengefasst werden, nicht aber auch Verstöße gegen verschiedene Vorschriften (Hinweis E 24. Februar 1998, 97/11/0188).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/11/0222