Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.2004

Geschäftszahl

2004/10/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/08/0046 E 16. Mai 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Die Rechtskraftfähigkeit der Erledigung ist kein neben der normativen Natur derselben selbstständig anzuführendes Merkmal eines Bescheides, weil die Rechtskraftfähigkeit nicht Ursache, sondern Folge der normativen Natur der Erledigung ist (Hinweis E VS 15. Dezember 1977, 1223/73, VwSlg 9458 A/1977).