Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2006

Geschäftszahl

2004/08/0221

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1205/78 E 10. Oktober 1980 VwSlg 10258 A/1980 RS 5

Stammrechtssatz

Die Entgeltlichkeit ist kein bloßes Merkmal des Beschäftigungsverhältnisses, sondern eine weitere Voraussetzung der Vollversicherungspflicht nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2, ASVG.