Verwaltungsgerichtshof
24.01.2006
2004/08/0202
GRS wie 92/08/0213 E 31. Jänner 1995 VwSlg 14216 A/1995 RS 8
Ein festgestellter Nichtgebrauch von der einem Beschäftigten verbal eingeräumten Berechtigung, sich generell vertreten zu lassen, ist bei der (unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden) Klärung der Frage mitzuberücksichtigen, ob dem Beschäftigten auch tatsächlich rechtswirksam eine generelle Vertretungsbefugnis eingeräumt wurde, oder ob es sich hiebei nur um eine "Scheinvereinbarung" handelte (Hinweis E 25.1.1994, 92/08/0226).
Besprechung in:
DRdA 2 aus 2007,, 137-143;