Verwaltungsgerichtshof
26.01.2005
2004/08/0141
GRS wie 89/08/0050 E 27. März 1990 RS 3
Das Fehlen der subjektiven Vorwerfbarkeit des Meldeverstoßes schließt die Verhängung eines Beitragszuschlages nach Paragraph 113, Absatz eins, ASVG nicht aus (Hinweis E 13.6.1989, 89/08/0042); vielmehr kommt es nur darauf an, daß objektiv ein Meldeverstoß verwirklicht wurde, gleichgültig aus welchen Gründen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2004/08/0142
2004/08/0143
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/08/0144 E 26. Jänner 2005