Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2005

Geschäftszahl

2004/08/0091

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0136/49 E 9. Juni 1950 VwSlg 1497 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die freie Beweiswürdigung der Behörde setzt voraus, daß das Ermittlungsverfahren durchgeführt wurde, wobei relevante Beweisanträge nicht im Hinblick auf ein anderes vorliegendes Beweismittel abgelehnt werden dürfen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2004/08/0092