Verwaltungsgerichtshof
29.06.2005
2004/08/0091
GRS wie 0136/49 E 9. Juni 1950 VwSlg 1497 A/1950 RS 1
Die freie Beweiswürdigung der Behörde setzt voraus, daß das Ermittlungsverfahren durchgeführt wurde, wobei relevante Beweisanträge nicht im Hinblick auf ein anderes vorliegendes Beweismittel abgelehnt werden dürfen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/08/0092