Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2005

Geschäftszahl

2004/08/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0002 E 28. April 1988 RS 5

Stammrechtssatz

Auch dann, wenn nur ein geringer Teil der einer Person an sich zur Verfügung stehenden Zeit in Anspruch genommen wird und sie Beginn und Dauer der täglichen Arbeitszeit weitgehend selbst bestimmen kann, kann die für die persönliche Abhängigkeit charakteristische weitgehende Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit dieser Person während ihrer Beschäftigung vorliegen, sofern sie nur der stillen Autorität des Empfängers der Arbeitsleistung dh. seinem Weisungs- und Kontrollrecht unterliegt (Hinweis auf E vom 21.11.1980, 1183/79, VwSlg 10302 A/1979, E v. 25.2.1988, 86/08/0242).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2004/08/0067 E 24. Jänner 2006