Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2005

Geschäftszahl

2004/08/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/08/0091 E 14. März 2001 RS 3

(Hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Die wirtschaftliche Abhängigkeit iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG darf nicht mit Lohnabhängigkeit, also mit einem Angewiesensein des Beschäftigten auf das Entgelt zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes, gleichgesetzt werden; sie findet vielmehr ihren Ausdruck im Fehlen der im eigenen Namen auszuübenden Verfügungsmacht über die nach dem Einzelfall für den Betrieb wesentlichen organisatorischen Einrichtungen und Betriebsmittel und ist deshalb bei entgeltlichen Arbeitsverhältnissen die zwangsläufige Folge persönlicher Abhängigkeit. Es kann somit zwar wirtschaftliche Abhängigkeit bei persönlicher Unabhängigkeit bestehen, nicht aber persönliche Abhängigkeit ohne wirtschaftliche Abhängigkeit im genannten Sinn (Hinweis E 16.11.1993, 92/08/0223).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2004/08/0067 E 24. Jänner 2006