Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2005

Geschäftszahl

2004/08/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0097 E 19. Juni 1990 RS 6

Stammrechtssatz

Trotz der Beachtlichkeit der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses in Grenzfällen (Hinweis E 23.5.1963, 150/63) können auch Personen, die nur tageweise Beschäftigungen ausüben (sofern dadurch nicht ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis während eines größeren Zeitraumes begründet wird), jedenfalls in den tatsächlichen Beschäftigungszeiten in versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen stehen, wenn nach dem Gesamtbild der jeweils konkret zu beurteilenden tageweisen Beschäftigung die Bestimmungsfreiheit des Beschäftigten durch diese Beschäftigung weitgehend ausgeschaltet und nicht nur beschränkt ist (Hinweis E 13.9.1972, Zl 2376/71)

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2004/08/0067 E 24. Jänner 2006