Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.2005

Geschäftszahl

2004/07/0175

Rechtssatz

Bei Einforstungsrechten handelt es sich keinesfalls um "privatautonom eingegangene Verpflichtungen", sondern um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen bzw. Berechtigungen.