Verwaltungsgerichtshof
22.12.2005
2004/07/0161
GRS wie 98/07/0089 B 6. August 1998 RS 2
Auf die Erwirkung der allein vom Veräußerer von Anteilen einzuholenden agrarbehördlichen Genehmigung der Veräußerung der Anteilsrechte kommt dem Erwerber keine Ingerenz zu; er hat auf die Erteilung einer agrarbehördlichen Genehmigung des Veräußerungsvorganges kein subjektiv-öffentliches Recht und im betroffenen Verfahren auch keine Parteistellung (Hinweis B 28.2.1996, 91/07/0060).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2012/07/0122 B 26. Juni 2012