Verwaltungsgerichtshof
18.11.2004
2004/07/0156
GRS wie 2003/07/0173 E 22. April 2004 RS 8
Verfüllung/Anpassung und übergeordnete Baumaßnahme sind insofern untrennbar miteinander verknüpft, als die Verfüllung/Anpassung einer konkreten bautechnischen Funktion im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme dienen muss.