Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.2004

Geschäftszahl

2004/07/0156

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/07/0173 E 22. April 2004 RS 8

Stammrechtssatz

Verfüllung/Anpassung und übergeordnete Baumaßnahme sind insofern untrennbar miteinander verknüpft, als die Verfüllung/Anpassung einer konkreten bautechnischen Funktion im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme dienen muss.