Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2004

Geschäftszahl

2004/07/0017

Rechtssatz

Mitbeteiligter kann nur derjenige sein, dessen rechtlich geschützte Interessen in Widerspruch zur Interessenlage des Beschwerdeführers stehen, und sind nur die rechtlichen Interessen relevant, die vom angefochtenen Bescheid erfasst sind.