Verwaltungsgerichtshof
25.04.2006
2004/06/0197
GRS wie 2003/06/0051 E 8. Mai 2003 RS 3
Paragraph 26, Absatz eins, Stmk. BauG räumt dem Nachbarn kein Recht auf Einhaltung der im Flächenwidmungsplan festgesetzten höchstzulässigen Dichte ein. Auch handelt es sich bei der Bebauungsdichte nicht um eine Bestimmung in einer Verordnung im Sinne des Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer eins, Stmk. BauG, mit welcher ein Immissionsschutz verbunden ist (siehe dazu die Erkenntnisse vom 23. März 2000, Zl. 99/06/0188; vom 5. Dezember 2000, Zl. 99/06/0199, oder auch vom 23. September 1999, Zl. 98/06/0196, und vom 20. September 2001, Zlen. 99/06/0032, u.a.).