Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.2008

Geschäftszahl

2004/06/0107

Rechtssatz

Wie im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. April 1998, Zl. 98/19/0025, VwSlg 14871 A/1998, dargelegt wurde, kann dem Paragraph 45, Absatz 4, RAO nicht entnommen werden, dass dem als Verfahrenshelfer bestellten Rechtsanwalt ein subjektiv-öffentliches Recht auf Beibehaltung seiner Stellung als Verfahrenshelfer zustünde.