Verwaltungsgerichtshof
27.02.2006
2004/05/0258
Die Behörde hat bei der Erteilung der Baubewilligung insbesondere die Vorgaben des Paragraph 35, Oö BauO zu beachten; dass sie auch die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme zu beurteilen hätte, kann den baurechtlichen Bestimmungen nicht entnommen werden.