Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2006

Geschäftszahl

2004/05/0258

Rechtssatz

Die von der Baubehörde mit dem "Genehmigungsvermerk" versehenen Pläne und Baubeschreibungen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Baubewilligung vergleiche das hg. Erkenntnis vom 4. April 2003, Zl. 2000/06/0165, m.w.N.).