Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2006

Geschäftszahl

2004/05/0194

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/05/0290 E 7. November 1995 RS 4

Stammrechtssatz

Im Enteignungsverfahren (hier: gem Paragraph 36, Absatz 2, OÖ LStG 1991) ist nur mehr zu prüfen, ob die Enteignung der für die Realisierung des Straßenbauvorhabens vorgesehenen Grundstücke im beantragten Umfang erforderlich ist (Hinweis E 11.10.1994, 94/05/0202).