Verwaltungsgerichtshof
06.04.2005
2004/04/0058
Wie der EuGH in seinem Urteil vom 30. April 2002 in der Rechtssache C-400/00, Club-Tour, Slg. 2002, Seite I-04051, ausgeführt hat, ist der Begriff "Pauschalreise" in Artikel 2, Ziffer eins, der Pauschalreise-RL 90/314/EWG dahin auszulegen, dass er Reisen einschließt, die von einem Reisebüro auf Wunsch und nach den Vorgaben eines Verbrauchers oder einer beschränkten Verbrauchergruppe organisiert werden. Der in dieser Bestimmung verwendete Begriff "im Voraus festgelegte Verbindung" ist dahin auszulegen, dass er Verbindungen von touristischen Dienstleistungen einschließt, die in dem Zeitpunkt vorgenommen werden, in dem der Vertrag zwischen dem Reisebüro und dem Verbraucher geschlossen wird.