Verwaltungsgerichtshof
17.12.2004
2004/03/0021
GRS wie 94/10/0017 E 6. Mai 1996 RS 2
Eine taugliche Verfolgungshandlung iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG setzt unter anderem grundsätzlich die Nennung des Tatortes voraus. Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen unter Rechtsschutzgesichtspunkten dann in Betracht, wenn im Zweifel der Sitz des Unternehmens als Tatort anzusehen ist und mit Rücksicht auf die sonst angeführten Sachverhaltselemente kein Zweifel übrig bleibt, auf welchen konkreten Tatvorwurf abgestellt wird (Hinweis E 22.4.1993, 92/09/0377).