Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.2005

Geschäftszahl

2004/02/0268

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0321 E 5. Oktober 1989 RS 1

(Hier: "Baustelle")

Stammrechtssatz

Für den Ausschluss der Verfolgungsverjährung bei Übertretungen von Arbeitnehmerschutzbestimmungen genügt es, wenn sich die Verfolgungshandlung auf die konkrete Filiale bezieht, in der diese Übertretungen stattgefunden haben.