Verwaltungsgerichtshof
27.02.2004
2004/02/0025
Der Verwendung eines nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (Paragraph 36, Litera a, KFG 1967) ist ein hoher Unrechtsgehalt beizumessen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2004/02/0026
2004/02/0027