Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2004

Geschäftszahl

2004/02/0025

Rechtssatz

Der Verwendung eines nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (Paragraph 36, Litera a, KFG 1967) ist ein hoher Unrechtsgehalt beizumessen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2004/02/0026

2004/02/0027