Verwaltungsgerichtshof
30.01.2004
2004/02/0015
GRS wie 2002/02/0189 E 25. Juli 2003 RS 2
Dem Zulassungsbesitzer obliegt es im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht (Hinweis E 6.11.2002, 2001/02/0273), jene Person zu bezeichnen, welche als Lenker (außer seiner Person) in Frage kommt.