Verwaltungsgerichtshof
11.05.2004
2004/02/0005
GRS wie 2002/02/0228 E 20. Dezember 2002 RS 2
Bereits das Vorliegen eines einzigen Alkoholisierungsmerkmales kann zur Begründung des Verdachtes, der Besch habe das Kraftfahrzeug im alkoholisierten Zustand gelenkt, ausreichen (Hinweis E 25. April 1997, 97/02/0050).