Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.2004

Geschäftszahl

2004/02/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/02/0228 E 20. Dezember 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Bereits das Vorliegen eines einzigen Alkoholisierungsmerkmales kann zur Begründung des Verdachtes, der Besch habe das Kraftfahrzeug im alkoholisierten Zustand gelenkt, ausreichen (Hinweis E 25. April 1997, 97/02/0050).