Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2005

Geschäftszahl

2003/18/0209

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/21/0109 E 28. Juni 1995 RS 5

Stammrechtssatz

Unter einer Wohnung iSd Paragraph 4, ZustG ist jene Räumlichkeit zu verstehen, die der Empfänger tatsächlich benützt, wo er also tatsächlich wohnt (Hinweis E 16.12.1992, 92/02/0250).