Verwaltungsgerichtshof
24.05.2005
2003/18/0168
GRS wie 2001/18/0129 E 3. November 2004 RS 4
Die Fremdenbehörde hat die Frage, ob ein Fremder eine Beschäftigung ausgeübt hat, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, ohne Bindung an die Mitteilung des Arbeitsmarktservice gemäß Paragraph 36, Absatz 4, FrG 1997 zu beurteilen.